Soldaten im Schweizer Wachdienst sollen ab dem 1. September die Waffe nur noch in Ausnahmefällen durchladen. Bei der “untergeladenen” Waffe ist zwar das Magazin eingesetzt, aber die Ladebewegung wird nicht durchgeführt. Dem Kommandanten steht es aber frei eine Ausnahme anzuordnen. Gemäß dieser Regel, sollen die Wachtdienstleistenden mit dem Pfefferspray Reizstoffsprühgerät RSG 2000 der Firma IDC ausgestattet werden. Das Pfefferspray gehört zu den sogenannten Zwangsmitteln und ist unterhalb der Schusswaffe angeordnet.
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In Deutschland ist die Sache einigermaßen klar, aber wie verhält sich der Besitz von Abwehrsprays mit Pfeffer in der Schweiz?
Sprays mit Pfefferwirkstoff sind in der Schweiz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr frei erhältlich. Am 1. August 2005 wurden die alten Giftklassenbezeichnungen aufgehoben. Vorausgegangen war das Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz). Für CS und CN Reizgasstoffe braucht man sowohl Waffenerwerbsschein als auch eine Waffentragbewilligung.








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