Das BKA hat seit kurzem den JetProtector JPX unter bestimmten Voraussetzungen für den Zivil-Markt in Deutschland zugelassen. Zum einen darf es nur mit OC (Pfeffer)-Wirkstoff als Tierabwehrgerät vertrieben werden. Weiterhin dürfen keine Trainingskartuschen verfügbar sein. Zu guter Letzt, eigentlich selbstverständlich, darf das Gerät nicht in eine scharfe Schußwaffe umgebaut werden können.
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