In Deutschland ist die Sache einigermaßen klar, aber wie verhält sich der Besitz von Abwehrsprays mit Pfeffer in der Schweiz?
Sprays mit Pfefferwirkstoff sind in der Schweiz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr frei erhältlich. Am 1. August 2005 wurden die alten Giftklassenbezeichnungen aufgehoben. Vorausgegangen war das Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz). Für CS und CN Reizgasstoffe braucht man sowohl Waffenerwerbsschein als auch eine Waffentragbewilligung.









Ergänzend sollte man noch erwähnen das es in der Schweiz nicht einfach ist so eine Waffentragbewilligung zu bekommen.